AGB
Allgemeine Liefer und Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit Ihnen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben nur dann Vorrang vor diesen AGB, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Ihnen uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss, Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir Ihnen Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bestellung der Ware durch Sie gilt als verbindliches Vertragsangebot.
(3) Bestellung über unserer Webseite: Durch das Absenden des ausgefüllten Bestellformulars über unserer Webseite gibt der Kunde ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages bzw. Werkliefervertrags ab. Vor dem endgültigen Absenden hat der Kunde auf einer Übersichtsseite die Möglichkeit, die Richtigkeit seiner Eingaben zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Der Lieferant sendet dem Kunden daraufhin per E-Mail eine Bestellbestätigung und prüft das Angebot auf seine Durchführbarkeit. Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung beim Lieferanten eingegangen ist.
(4)Bestellungen per E-Mail oder telefonisch: Bei einer Bestellung per E-Mail oder telefonisch erhalten Sie von uns eine verbindliche Auftragsbestätigung die, die von Ihnen überprüft und schriftlich (per E-Mail) bestätigt werden muss. Anschließend wird noch ein Mal Durchführbarkeit des Auftrages. Falls die Ware in der Zwischenzeit nicht mehr lieferbar wäre oder die Durchführung des Auftrages aus anderen Gründen nicht mehr möglich ist, wird der Kunde unverzüglich informiert.
(5) Muster und Warenproben sind lediglich Orientierungsmuster. Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen, bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Eigenschaften
(6) Der Lieferant behält sich vor die Bezahlverfahren, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, anhand von verschiedenen Kriterien, wie Versandart, Menge, Bestellwert und anderen, zu bestimmen. Diese werden im Bestellprozess oder Auftragsbestätigung aufgeführt. Bei einer Überschreitung von Zahlungsterminen ist der Lieferant berechtigt, unberechtigten Skontoabzug nachzufordern und bankübliche Verzugszinsen geltend zu machen.
(7) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit 10 % p.a. zu verzinsen. Für die zweite Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 2,50 EUR, für die dritte Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR, für die vierte Mahnung solche in Höhe von 10,00 EUR fällig. Nach der 4. Mahnung werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen übergeben. Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Ihren Lasten.
(8) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§ 3 Versandkosten
Lieferungen erfolgen mit einem Frachtführer unserer Wahl. Die Transportkosten tragen Sie.
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung im Lager des Lieferanten, bei Streckengeschäften im Lager der Vorlieferanten oder der Veredler für den Besteller bereitgestellt ist. Ist die Versendung vereinbart, geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart sein sollte.
Mit den Versandkosten sind alle Kosten für Verpackung, Lieferpapiere und bei Normalversand übliche Transport- und Zustellungskosten abgegolten. Soll oder muss eine Lieferung zur Einhaltung eines schriftlich vereinbarten Liefertermins per Express, Kurier oder vergleichbaren Diensten erfolgen, gehen die hierfür anfallenden Zusatzkosten zu Ihren Lasten. Auf schriftlichen Wunsch des Bestellers wird die Lieferung vom Lieferanten gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
§ 4 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Gegenansprüche unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend machen. Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht jedoch nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
§ 5 Lieferfrist und Lieferverzug für unbedruckte Ware
(1) Die Liefertermine oder Fristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
(2) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch Sie erforderlich.
(3) Falls wir eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten.
(4) Wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der schuldhaften Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen und haben wir diese Pflichtverletzung zu vertreten, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(3) Die verspätete Bereitstellung notwendiger Unterlagen für den Auftrag, verspätete Beanstandung der dem Auftrag zugrunde liegenden Muster oder Warenproben, die verspätete Freigabe von Andruck- oder Produktionsmustern sowie die zwischenzeitliche, auch geringfügige Änderung der ursprünglichen Druckmotive führt automatisch zu einer Verlängerung des Liefertermins. Dies gilt ebenfalls für Fixtermine. Ein Stillschweigen des Lieferanten gilt somit nicht als Zustimmung zur Einhaltung der ursprünglichen Liefertermine und bedarf auch keiner gesonderten Mitteilung an den Besteller. Können Fixtermine aufgrund o.a. Gründe nicht eingehalten werden, hat der Besteller kein Recht auf Annahmeverweigerung oder Minderung des Kaufpreises.
(4) Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von Ihnen zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
(5) Ein vereinbarter Fixtermin gilt mit der Bereitstellung der Lieferung für den Besteller als eingehalten. Wird der Versand vereinbart, gilt eine Frist als gewahrt, wenn die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht ist.
(6) Über- und Unterlieferungen (dies gilt nur für bedruckte Ware) im Umfang von bis zu 10 % der bestellten Ware (bei abnahmen bis 200 Stück bis zu 15%) verpflichten den Besteller zur Abnahme gegen entsprechende Nachberechnung/Minderung der vereinbarten Kaufpreissumme.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
§ 8 Farbbezeichnungen und Größenangaben
Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen Normen. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich. Selbst innerhalb einer Marke können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig unterschiedliche Abmessungen haben. Insbesondere bei sog. Slim-Fit/Body-Fit-Shirts müssen die Größenläufe nicht mit den Unisex-Artikeln der gleichen Marke übereinstimmen. Ähnliches gilt für Damen- und Herrenshirts des gleichen Herstellers. Es ist selbstverständlich, dass Damenshirts anders geschnitten sind als die entsprechenden Herrenshirts obwohl die Größenangabe völlig identisch ist.
Dieselbe Farbbezeichnung kann bei unterschiedlichen Marken oder auch unterschiedlichen Artikeln einer Marke völlig anders aussehen. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten Farbbalken lösen. Jeder abgedruckte Farbbalken im Katalog erscheint unter verschiedenen Lichtquellen anders und eine Textilfarbgebung zu 100% im Papierdruck darzustellen ist nahezu unmöglich.
Abweichungen in Größe und Farbe begründen deshalb in der Regel keine Mangelansprüche. Die Waren-Rücksendung nach § 11 bleibt davon selbstverständlich unberührt.
Eindringlich hingewiesen werden soll hier auch darauf, dass jeder Textilartikel aus Baumwolle bzw. Baumwoll- Polyestergemisch vor dem ersten Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der (völlig unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien kann bei es bei sofortigem ungewaschenen Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiß und den Rückständen kommen. Die dadurch entstehenden Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen. Beanstandungen bzw. Reklamationen hierfür sind in der Regel ausgeschlossen.
§ 9 Mängelansprüche des Käufers
(1) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Sie müssen uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren.
(2) Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rüge-Pflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3-4 Werktagen – bei versteckten Mängeln sofort nach Bekanntwerden – schriftlich an uns zu richten.
(3) Beanstandete Ware ist uns zu einem vereinbarten Termin an einem vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weiter-geliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen die Kosten für das Zusammenstellen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten.
(4) Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung dreimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen geltend zu machen.
(6)Alle diejenigen Teile oder Leistungen, die infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird, sind nach Wahl des Lieferanten unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen. Misslingt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wird sie nicht in angemessener Frist erbracht, wird sie verweigert oder schlägt sie aus anderen Gründen fehl, kann der Besteller Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen.
(7) Eine Gewähr für Mangelfolgeschäden wird nicht übernommen, es sei denn, der Lieferant hat ausdrücklich schriftlich bestätigt, auch für Schäden an anderen Vermögensgegenständen des Bestellers als den Lieferungen und Leistungen selbst, einzustehen.
(8) Nach Erteilung der Druckfreigabe drucken wir allein nach dieser, spätere Einwendungen können nicht akzeptiert werden, wir haften nicht für von Ihnen übersehene Fehler. Wenn Sie sich davor schützen wollen, bestellen Sie bitte unbedingt ein kostenpflichtiges Andruckmuster. Die Kosten für den Andruck werden auch berechnet, wenn es nicht zur Auftragserteilung kommt.Die empfohlenen Druckgrößen sind nicht immer maximale Druckflächen. Bei Folgeaufträgen ohne Andruckmuster sind Abweichungen nicht auszuschließen.
Bitte beachten Sie, dass wir für Folgendes keine Verantwortung übernehmen können:
- Rechtschreib-, Interpunktions- oder Grammatikfehler des Kunden.
- Mindere Qualität oder niedrige Auflösung hochgeladener Bilder.
- Design-Fehler, die vom Kunden während der Erstellung des Designs verursacht wurden.
- Abweichungen in der Farbe oder Größe der Ware, sollten Sie mit der Größe oder Farbe unsicher sein bestellen Sie einfach unbedruckte Muster. Sobald diese an uns zurück gesendet werden, erstatten wir den kompletten Kaufpreis zurück gem. unsere Rücksenderichtlinien.
Bitte überprüfen Sie Ihre Designs sorgfältig und korrigieren Sie alle Fehler, bevor Sie Ihre Bestellung abschicken. Um die Kosten niedrig zu halten und diese Einsparungen an unsere Kunden weitergeben zu können, kann der Lieferant erstellte Dokumente vor deren Verarbeitung nicht Korrekturlesen.
(9) Für den Fall, dass ein Teil der gelieferten Waren Fehler bzw. Mängel aufweist, bleibt der Besteller zur Abnahme der übrigen fehlerfreien Stücke verpflichtet.
(10) Veredelung von Fremdware: Wenn der Lieferant eine Veredelung auf Fremdware zustimmt, übernimmt er keine Garantie auf der vom Kunden gelieferten Ware auch dann nicht, wenn die Ware durch den Lieferanten in irgendeiner Form beschädigt wird.
§ 10 Sonstige Haftung
Schadenersatzansprüche des Bestellers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn dem Lieferanten, seinen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz anzulasten sind. Der Lieferant haftet aus den vorgenannten Rechtsinstituten nicht für Mangelfolgeschäden. Artikel VII., Ziffer 1, Satz 4, 2. Halbsatz bleibt unberührt.
§ 11 Waren – Rücksendungen
(1) Die Rücksendung neuwertiger, unveredelter Ware wird unter den in Absatz 3 und 4 genannten Voraussetzungen dann akzeptiert, wenn die Lieferung nicht länger als zwei Wochen zurückliegt. Werksseitig einzelverpackte Hemden und Blusen können nach dem Auspacken nicht zurückgenommen werden. Gleiches gilt für veredelte Waren.
(2) Ist der Grund der Rücksendung ein Lieferantenfehler, übernehmen wir die Kosten für die Rücksendung. Nach der Retoure erhalten Sie eine Gutschrift über den Warenwert inklusive aller Versandkosten ohne Abzug.
(3) Liegt kein Lieferantenfehler vor, senden Sie uns die Ware zu. In diesem Fall erhalten Sie nach Bearbeitung der Retoure eine Gutschrift über den Warenwert abzüglich 25% Handlingskosten, mindestens aber abzüglich 5,00 EUR. Versandkosten werden in diesem Fall nicht gutgeschrieben. Sofern wir in abgesprochenen Ausnahmefällen abweichend von der Regelung in Absatz 1 auch ausgepackte Hemden und Blusen zurücknehmen, betragen die Handlingskosten für diese Artikel 50%.
§ 12 Verjährung
(1) Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(3) Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), für Ansprüche im Lieferantenregress (§ 479 BGB) sowie für die in § 10 Abs. 2 und 3 genannten Schadensersatzansprüche. In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
§ 13 Urheberrecht
(1) Urheberrechte des Lieferanten bleiben von einer Übereignung des Liefergegenstandes unberührt. Der Lieferant räumt dem Erwerber ein Nutzungsrecht nur insoweit ein, als dieser dessen zur bestimmungsgemäßen Verwendung des Liefergegenstandes selbst bedarf. Insbesondere die Anfertigung von Kopien oder die Überlassung an Dritte sind ausgeschlossen.
(2) Als Auftraggeber haften Sie allein, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Sie haben den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt Hillig Stickerei Druckerei Werbeartikel e.K. von allen Forderungen und Ansprüchen frei, die in Verbindung der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden. Der Kunde erstattet dem Lieferanten alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.
(4) Gelieferte Daten werden vom Lieferanten nicht auf inhaltliche Richtigkeit überprüft, insoweit übernimmt der Lieferant keine Haftung für Fehler.
(5) Die vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Vorlage im Rahmen der individuellen Gestaltung (Grafiken, Bilder, Texte usw.) unterliegen dem Urheberrecht. Eine Verwendung durch einen anderen Anbieter ist untersagt. Das Nutzungsrecht kann nicht separat, sondern nur zusammen mit dem von uns für Sie erstellten Werk an Dritte übertragen werden.
(6) Texte, die vom Kunden geliefert sind, werden nicht auf Rechtschreib-, Interpunktions- oder Grammatikfehler des Kunden geprüft.
(7) Der Lieferant behält sich vor, Individualisierungswünsche des Kunden zu verweigern, wenn diese diskriminierenden Inhalts sind, insbesondere Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität darstellen.
§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Auf unseren Vertrag findet Deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an unserem Sitz in Offenburg zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter diesen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufgerufen werden kann. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
§ 15 Salvatorische Klausel
Der Vertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Die unwirksamen Punkte sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem Willen der Parteien am nächsten kommen und rechtlich zulässig sind.
Bei Fragen können Sie uns gern per E-Mail kontaktieren: info@werbeartikel-info.de